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Bauschuttdeponie: neue Richtlinien zur Anlieferung
Artikel vom
01.03.2024
Aufgrund von neuen Regelungen ab dem 01.01.2024 in der Deponieverordnung § 7 Abs. 3 und unter Berücksichtigung der technischen Machbarkeit und wirtschaftlichen Zumutbarkeit, ist ein Anliefern, ab dem 04. Mai 2024, jeweils Samstag von 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr unter folgenden Voraussetzungen wieder möglich:
- Anlieferungen Bauschutt von bis zu 2 Tonnen oder 1,5 m3 (Abrechnung erfolgt nach cbm)
Folgende Materialien können angeliefert werden (Einzelgrößen bis zu 0,5 x 0,5 m werden angenommen):
- Beton
- Ziegel (Dachziegel)
- Fliesen / Keramik
- Mauerwerk
- gemischter Bauschutt – Sortenrein (bitte auf Putze achten)
Nicht angeliefert werden darf:
- Porenbetonsteine / - platten, Ytongsteine, Gasbetonsteine
- Gipshaltige Materialien (Gipskartonplatten, Gipsputze und Gipsestriche)
- Asbestplatten
- Teer- und Asphaltabfälle
Erdaushub kann, wie gehabt, zu den Öffnungszeiten angeliefert werden.
Größere Mengen Erdaushub von Firmen müssen bei der Gemeinde angemeldet werden.
Vielen Dank.
gez. Bauamt, Simone Schwab