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Markt Colmberg

Bauschuttdeponie: neue Richtlinien zur Anlieferung

Autor: Frau Rühl
Artikel vom 01.03.2024

Aufgrund von neuen Regelungen ab dem 01.01.2024 in der Deponieverordnung § 7 Abs. 3 und unter Berücksichtigung der technischen Machbarkeit und wirtschaftlichen Zumutbarkeit, ist ein Anliefern, ab dem 04. Mai 2024, jeweils Samstag von 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr unter folgenden Voraussetzungen wieder möglich:

  • Anlieferungen Bauschutt von bis zu 2 Tonnen oder 1,5 m3 (Abrechnung erfolgt nach cbm)

Folgende Materialien können angeliefert werden (Einzelgrößen bis zu 0,5 x 0,5 m werden angenommen):

  • Beton
  • Ziegel (Dachziegel)
  • Fliesen / Keramik
  • Mauerwerk
  • gemischter Bauschutt – Sortenrein (bitte auf Putze achten)

Nicht angeliefert werden darf:

  • Porenbetonsteine / - platten, Ytongsteine, Gasbetonsteine
  • Gipshaltige Materialien (Gipskartonplatten, Gipsputze und Gipsestriche)
  • Asbestplatten
  • Teer- und Asphaltabfälle

Erdaushub kann, wie gehabt, zu den Öffnungszeiten angeliefert werden.
Größere Mengen Erdaushub von Firmen müssen bei der Gemeinde angemeldet werden.

Vielen Dank.

gez. Bauamt, Simone Schwab

http://www.colmberg.de//rathaus-service/aktuelles-aus-dem-rathaus