Pass & Personalausweis: Markt Colmberg

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Ausweispflicht und Gültigkeit von Ausweisen

Bitte beachten Sie die Information des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI, in Zusammenarbeit mit den Ländern vor dem Hintergrund der zunehmenden Dauer der Krise zur Eindämmung der Pandemie.

Personalausweis

Deutsche Staatsangehörige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Reisepass besitzen und sich durch diesen ausweisen können.

Sie benötigen zur Antragstellung:

  • Ihren alten Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass oder Geburt- bzw. Heiratsurkunde, evtl. Familienstammbuch
  • ein biometrisches Lichtbild, nicht älter als ein halbes Jahr (schwarzweiß oder farbig), in der Größe 45 mm x 35 mm, Abbildung ohne Kopfbedeckung
  • das persönliche Erscheinen bei der Antragstellung, auch bei Kindern, ist zwingend erforderlich
  • der Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei Berlin hergestellt, die Bearbeitungszeit liegt durchschnittlich bei circa 3 Wochen
  • die Ausstellung eines Personalausweises oder vorläufigen Personalausweises für Minderjährige unter 16 Jahren bedarf der schriftlichen Einverständniserklärung beider Elternteile, sofern ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteh

Verlust eines Personalausweises
Den Verlust oder Diebstahl eines Personalausweises müssen Sie dem Passamt unverzüglich melden. Zudem müssen Sie zu Ihrer Sicherheit die Online-Ausweisfunktion sperren lassen. Diese Sperrung können Sie auch über den gebührenfreien telefonischen Sperrnotruf 116 116 vornehmen. Hierzu benötigen Sie das Sperrkennwort. Sie können Ihren Ausweis aber auch direkt im Passamt sperren lassen. Sollten Sie kein gültiges Ausweisdokument mehr besitzen, so müssen Sie umgehend ein neues Ausweisdokument im Passamt der Gemeinde Colmberg beantragen. Für die Neuausstellung eines Personalausweises benötigen Sie ein amtliches Lichtbilddokument (Reisepass, Führerschein etc.) oder eine Geburts- bzw. Heiratsurkunde sowie ein aktuelles biometrisches Lichtbild.

Wiederauffinden des Personalausweises
Beim Wiederauffinden eines verloren gemeldeten Personalausweises müssen Sie unverzüglich persönlich im Passamt vorsprechen. Falls Sie zwischenzeitlich einen neuen Personalausweis beantragt haben, müssen Sie den wiederaufgefundenen Personalausweis sofort im Passamt der Gemeinde Colmberg abgeben.

Namensänderung
Falls sich während der Gültigkeitsdauer Ihr Name ändert (zum Beispiel durch Eheschließung), wird der Personalausweis dadurch ungültig. Der Personalausweis ist unverzüglich neu zu beantragen. Eine Berichtigung ist nicht möglich.

Gültigkeitsdauer
Die Gültigkeitsdauer beträgt vor dem 24. Lebensjahr 6 Jahre, ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeit des Personalausweises ist nicht möglich.

Vorläufiger Personalausweis
In dringenden Notfällen kann Ihnen nach Möglichkeit sofort ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von 3 Monaten ausgestellt werden. Hierfür benötigen Sie ebenfalls ein neues biometrisches Lichtbild. Die Antragstellung ist ausschließlich in Verbindung mit der Beantragung eines Personalausweises möglich.

Gebühren

  • Personalausweis bis zur Vollendung 24. Lebensjahr: 22,80 €
  • Personalausweis ab Vollendung 24. Lebensjahr: 37,00 €
  • vorläufiger Personalausweis: 10,00 
  • eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraumes: 37,00 €

Einreisebestimmungen
Informationen zu den Einreisebestimmungen ausländischer Staaten für deutsche Staatsangehörige erteilen die Auslandsvertretungen in der Bundesrepublik Deutschland sowie das Auswärtige Amt in Berlin: Länderinfos des Auswärtigen Amtes (Infos unter: www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise)

Weitere ausführliche Informationen zum neuen Personalausweis erhalten Sie im Personalausweisportal unter www.personalausweisportal.de/DE/Home/home_node.html des Bundesinnenministeriums.

Reisepass

Der elektronische Reisepass, kurz „e-Pass“, enthält in der vorderen Passdecke einen kontaktlosen Chip, in dem die Daten der maschinenlesbaren Zone einschließlich einer digitalisierten Version des Lichtbildes sowie der Fingerabdrücke als weiteres biometrisches Merkmal gespeichert sind. Auf Ihren Wunsch werden auch für Ihre Kinder Reisepässe ausgestellt, die ab einem Alter von 6 Jahren bei Antragstellung auch digital gespeicherte Fingerabdrücke enthalten.

Sie benötigen zur Antragstellung:

  • Ihren alten Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass oder Geburts- oder Heiratsurkunde, evtl. Familienstammbuch
  • ein biometrisches Lichtbild, nicht älter als ein halbes Jahr (schwarzweiß oder farbig), in der Größe 45 mm x 35 mm, Abbildung ohne Kopfbedeckung
  • das persönliche Erscheinen ist auch bei Kindern zwingend erforderlich
  • der Reisepass wird zentral von der Bundesdruckerei Berlin hergestellt, die Bearbeitungszeit liegt durchschnittlich bei circa 3 Wochen
  • die Ausstellung eines Reisepasses oder vorläufigen Reisepasses für Minderjährige unter 18 Jahren bedarf der schriftlichen Einverständniserklärung beider Elternteile, sofern ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht

Gültigkeitsdauer
Die Gültigkeitsdauer beträgt bei Ausstellung vor dem 24. Lebensjahr 6 Jahre, ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeit des Reisepasses ist nicht möglich.

Expresspass
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Reisepasses beträgt circa 3 Wochen. Wird der Reisepass bereits früher benötigt, so muss ein Reisepass im Express-Verfahren beantragt werden (zusätzliche Gebühr 32,00 Euro).

Die Bearbeitungszeit eines Express-Reisepasses beträgt 3 Arbeitstage.

Vorläufiger Reisepass
Nur wenn auch die Möglichkeit der Ausstellung eines Express-Passes aus Zeitgründen ausscheidet, kann ein vorläufiger Reisepass mit der Gültigkeitsdauer bis zu 1 Jahr sofort ausgestellt werden. Die Eilbedürftigkeit ist in diesem Fall durch Vorlage geeigneter Belege (Buchungsunterlagen, Flugticket etc.) nachzuweisen.
Sonstige erforderliche Unterlagen: siehe Antragstellung.

48-Seiten-Pass für Vielreisende
Vielreisende können einen Reisepass mit 48 Seiten statt der herkömmlichen 32 Seiten gegen eine zusätzliche Gebühr (22,00 Euro) beantragen.

Gebühren

  • Reisepass:  60,00 €
  • Reisepass (unter 24 Jahren): 37,50 €
  • Expresspass 32 Seiten: 92,00 €
  • Expresspass 32 Seiten (unter 24 Jahren): 69,50 €
  • Expresspass 48 Seiten: 114,00 €
  • Expresspass 48 Seiten (unter 24 Jahren): 91,50 €
  • 48-Seiten-Reisepass: 82,00 €
  • 48-Seiten-Reisepass (unter 24 Jahren): 59,50 €
  • vorläufiger Reisepass: 26,00 €

Verlust des Reisepasses
Den Verlust oder Diebstahl eines Reisepasses müssen Sie der Passbehörde unverzüglich melden. Sollten Sie kein gültiges Ausweisdokument mehr besitzen, so müssen Sie umgehend ein neues Ausweisdokument im Passamt der Gemeinde Colmberg beantragen. Für die Neuausstellung eines Reisepasses benötigen Sie ein amtliches Lichtbilddokument (Personalausweis, Führerschein etc.) oder eine Geburts- bzw. Heiratsurkunde sowie ein aktuelles biometrisches Lichtbild.

Wiederauffinden des Reisepasses
Auch das Wiederauffinden eines verloren gemeldeten Reisepasses müssen Sie unverzüglich bei der Passbehörde melden. Falls Sie zwischenzeitlich einen neuen Reisepass beantragt haben, müssen Sie den wiederaufgefundenen Reisepass sofort im Passamt der Gemeinde Colmberg abgeben.

Einreisebestimmungen
Informationen zu den Einreisebestimmungen ausländischer Staaten für deutsche Staatsangehörige erteilen die Auslandsvertretungen in der Bundesrepublik Deutschland sowie das Auswärtige Amt in Berlin: Länderinfos des Auswärtigen Amtes (Infos unter www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise)

Weitere ausführliche Informationen zum neuen Personalausweis erhalten Sie im Personalausweisportal unter www.personalausweisportal.de/DE/Home/home_node.html des Bundesinnenministeriums.

Kinderreisepass

Kinderreisepässe können für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres beantragt werden. Die Gültigkeitsdauer eines Kinderreisepasses beträgt 1 Jahr, eine Verlängerung ist höchstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres möglich und muss vor Ablauf der Gültigkeitsdauer erfolgen.

Der Kinderreisepass kann nur noch mit einem biometrischen Lichtbild – unabhängig vom Alter des Kindes – ausgestellt werden. Weil sich das tatsächliche Erscheinungsbild, besonders das eines Kleinkindes, schnell verändert, wird der ausgestellte Kinderreisepass nach den Passvorschriften u. a. dann ungültig, wenn eine einwandfreie Feststellung der Identität des Kindes nicht mehr gegeben ist. Sie sollten daher im eigenen Interesse zu gegebener Zeit eine Verlängerung bzw. Aktualisierung des Kinderreisepasses unter Vorlage eines neuen Lichtbildes beantragen, um Schwierigkeiten bei der Ein- und Ausreise an der Grenze zu vermeiden.

Ihr Kind muss zur Beantragung mit in das Passamt kommen.

Kinder können bereits ab Geburt einen Reisepass oder Personalausweis beantragen.

Wird vom Einreisestaat der Besitz eines Reisepasses zwingend vorgeschrieben (zum Beispiel USA), ist die Ausstellung des Reisepasses natürlich auch unabhängig vom Alter des Kindes möglich.

Obwohl der Kinderreisepass mit Lichtbild ab dem 1. November 2007 rechtlich zum vollwertigen Reisepass aufgewertet wurde (bisher nur Passersatzdokument), wird trotzdem dringend empfohlen, sich vor Reiseantritt über die Einreisebestimmungen (Link setzen: www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise) des jeweilig vorgesehenen Reiselandes zu informieren.

Sie benötigen zur Antragstellung:

  • den bisherigen Kinderreisepass, falls bereits ausgestellt, bzw. die Geburts- bzw. Abstammungsurkunde (stellt das Standesamt aus) oder das Familienstammbuch
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild (unabhängig vom Alter des Kindes)
  • persönliche Vorsprache des Kindes ist zwingend erforderlich

Gebühren

  • Ausstellung eines Kinderreisepasses: 13,00 €
  • Verlängerung/Änderung eines Kinderreisepasses: 6,00 €

Informationen zu den Einreisebestimmungen ausländischer Staaten für deutsche Staatsangehörige erteilen die Auslandsvertretungen in der Bundesrepublik Deutschland sowie das Auswärtige Amt in Berlin: Länderinfos des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise)

Hinweis:
Deutsche Kinderreisepässe, die nach dem 25. Oktober 2006 ausgestellt wurden, werden für die visumfreie Einreise in die USA nicht mehr akzeptiert, da sie keinen elektronischen Chip enthalten. Die Alternative zum teuren und aufwendigen Visum ist ein regulärer elektronischer Reisepass.