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Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern
Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtline-BdR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und im Vergleich zur bisherigen Versorgung deutlich höheren Upload-Geschwindigkeiten.
Der Markt Colmberg beabsichtigt sich in diesem Förderverfahren zu beteiligen.
Verfahren 3 - Nachfolgend informieren wir über den derzeitigen Stand im Förderverfahren:
Verfahren 3 – Breitbandausbau nach der Gigabit-Richtlinie
Der Markt Colmberg beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß der "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)". Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente.
Zusatz Förderprogramme
Wir weisen darauf hin, das im Erschließunsgebiet Infrastruktur von einem bereits fertig gestellten Förderprogramm vorhanden ist.
Förderprogramm 1: www.schnelles-internet-in-bayern.de/ablage_foerderfortschritt/pdf/13814/181219_Projektbeschreibung_Colmberg_V1.pdf
Förderprogramm 2: www.schnelles-internet-in-bayern.de/ablage_foerderfortschritt/pdf/15069/200318_Foerdersteckbrief_Colmberg_V2.pdf
Gem. Nr. 7.8 sowie 6.2 der BayGibitR ist eine Förderung für Infrastruktur, die parallel zu bereits geförderter Infrastruktur errichtet wird, ausgeschlossen.
Der Sachverhalt ist in einem neuen FAQ-Eintrag unter www.schnelles-internet-in-bayern.de/gigabit/fragen.html in der Rubrik "Erschließungsgebiete" näher erläutert.
Angebote, die eine parallele Errichtung von Infrastruktur beinhalten, können daher nicht im Auswahlverfahren berücksichtigt werden, wenn die Förderfähigkeit der Maßnahme dadurch beeinträchtigt wird.