Aktuelles aus dem Rathaus: Markt Colmberg

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Markt Colmberg
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Vorheriges Bannerbild Nächstes Bannerbild

Hauptbereich

Impulsberatung von Einzeleigentümer*innen in der Innenentwicklung

Autor: Christina Dunkel
Artikel vom 23.01.2024

Die ILE-Region Rothenburg o. d. Tauber möchte mit Unterstützung durch das Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken ungenutze Potzenziale zur Innenentwicklung fördern. Dafür können Interessenten eine Erstberatung durch ein regionales Architektenbüro in Anspruch nehmen.

Wer kann die Impulsberatung nutzen?
Das Angebot richtet sich an (künftige) Eigentümer/-innen von leerstehenden/veralteten Gebäuden oder unbebauten Flächen in den Innenorten der Gemeinden: Adelshofen, Buch am Wald, Markt Colmberg, Gebsattel, Geslau, Insingen, Neusitz, Ohrenbach, Rothenburg o.d.T., Steinsfeld, Windelsbach. Außerhalb der Innenorte ist ebenfalls eine Beratung möglich, sofern die Entwicklung des Objekts zum Ziel der „Innenentwicklung“ beiträgt. Die Fördermöglichkeit wird im Einzelfall geprüft.

Im Rahmen der Impulsberatung erhalten Sie eine fachliche Erstberatung zur zukünftigen Nutzung Ihrer Fläche bzw. Immobilie, zu städtebaulichen, gestalterischen und denkmalpflegerischen Fragen oder eine fachkundige Beurteilung Ihrer Ideen.

Voraussetzung für die Impulsberatung ist, dass sich das Objekt in Ortsteilen ohne laufende Dorferneuerung und ohne Städtebauförderung befindet. In Ortsteilen mit laufender Dorferneuerung ist eine Teilnahme nach Rücksprache möglich. In den Ortsteilen mit Städtebauförderung (das Betrifft Rothenburg ob der Tauber) ist eine Beratung im Sanierungsgebiet über das Programm der Städtebauförderung möglich.

Warum ist die Impulsberatung kostenfrei?
Dank einer Förderung in Höhe von 75 % durch das Amt für Ländliche Entwicklung können die Impulsberatungen den Eigentümer/-innen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Die verbleibenden Kosten übernimmt die jeweilige Gemeinde für Ihre Bürger/-innen.

Wie läuft die Impulsberatung ab?
Nach Prüfung und Bewilligung Ihres Antrags wird ein Termin mit dem Architekturbüro Ebert Briesnitz Galle (www.ebg-architekten.de) aus Rothenburg vereinbart. Dabei soll eine kompetente Impulsberatung durchgeführt werden, bei der vor allem die Rahmenbedingungen des jeweiligen Einzelfalls geklärt werden. Im Mittelpunkt des Gesprächs stehen die Wünsche und Vorstellungen der Eigentümer/-innen im Hinblick auf die künftige Nutzung ihres Eigentums. Für die Vorbereitung des Termins sind vorhandene Bestandsunterlagen (Pläne, Skizzen, Bauplanmappen, Spartenpläne etc.), ggf. auch Eigentümerverhältnisse bzw. Eintragungen im Grundbuch (Wegerechte, Nutzungsrecht etc.) und Fotos wichtig.

Im Anschluss der Beratung erhalten Sie eine Dokumentation der Ergebnisse mit Hinweisen zu denkbaren Sanierungs- und Umbaumaßnahmen, Informationen über städtebauliche und denkmalpflegerische Aspekte sowie Hinweise zu Förderprogrammen. Das Fertigen von Bauplänen oder Kostenvoranschlägen ist nicht vorgesehen.

Wie kann ich die Impulsberatung beantragen?
Bei Interesse an einer Beratung füllen Sie bitte das Antragsformular aus und senden es per Mail an die Umsetzungsbegleitung der ILE-Region Rothenburg ob der Tauber (siehe Kontakt). Das Formular finden Sie im Kasten rechts. Danach wird Ihr Antrag geprüft und Sie erhalten eine Rückmeldung. Es besteht kein Rechtsanspruch.

Weiter Informationen erhalten Sie unter https://regionrothenburg.de/interkommunale-gemeinderatssitzung-innenentwicklung/

Kontakt:
Umsetzungsbegleitung ILE-Region ROTHENBURG ob der Tauber:
c/o neuland+ GmbH & Co KG – Regionalbüro Hohenlohe Franken,
Hannes Bürckmann und Melanie Darger
Rathaus Gebsattel, Schulstraße 10, 91607 Gebsattel
buerckmann@neulandplus.de, darger@neulandplus.de
Telefon: 07936 / 990520