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Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern
Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtline-BdR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und im Vergleich zur bisherigen Versorgung deutlich höheren Upload-Geschwindigkeiten.
Der Markt Colmberg beabsichtigt sich in diesem Förderverfahren zu beteiligen.
Verfahren 3 - Nachfolgend informieren wir über den derzeitigen Stand im Förderverfahren:
Verfahren 3 – Breitbandausbau nach der Gigabit-Richtlinie
Der Markt Colmberg beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß der "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)". Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente.
Modul 1: Bestandsaufnahme im Gemeindegebiet
Gemäß der BayGibitR veröffentlicht der Markt Colmberg für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload in einer Adressliste und einer Karte.
Hinweis: Mit dem Download erklären Sie sich mit den Regelungen der Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingungen einverstanden.
- Nutzungsbedingungen Geodaten
- Verpflichtungserklärung Geodaten
- Karte Ist-Versorgung vorläufiges Erschließungsgebiet Markt Colmberg
Die Adressliste wird nicht veröffentlicht, da sie mehr als 30 % der Adressen der Gemeinde enthält. Erst nach Übermittlung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung wird die Adressliste bereitgestellt.
Modul 2 - Markterkundung
Der Markt Colmberg bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 30.04.2021 an der Markterkundung zu beteiligen.