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Ausweispflicht und Gültigkeit von Ausweisen
Sie benötigen zur Antragstellung von Personaldokumenten immer:
- Ihren bisherigen Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass oder Geburts- bzw. Heiratsurkunde, evtl. Familienstammbuch
- ein aktuelles biometrisches farbiges Lichtbild in der Größe 45 mm x 35 mm, Abbildung ohne Kopfbedeckung
- das persönliche Erscheinen bei der Antragstellung, auch bei Kindern, ist zwingend erforderlich
- die Ausstellung eines Reisepasses für Minderjährige unter 18 Jahren bedarf der schriftlichen Einverständniserklärung beider Elternteile, sofern ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Beim Personalausweis liegt die Altersgrenze bei 16 Jahren.
- Ausweisdokumente werden zentral von der Bundesdruckerei Berlin hergestellt, auf die Bearbeitungszeit hat die Gemeindeverwaltung keinen Einfluss.
Gültigkeitsdauer:
Die Gültigkeitsdauer von Personaldokumenten beträgt vor dem 24. Lebensjahr 6 Jahre, ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre. Eine Verlängerung vorhandener Dokumente ist nicht möglich.
Ein Personaldokument kann nur mit einem biometrischen Lichtbild ausgestellt werden. Wenn sich das tatsächliche Erscheinungsbild, besonders das eines Kleinkindes, schnell verändert, wird der ausgestellte Personalausweis oder Reisepass nach den Passvorschriften dann ungültig, wenn eine einwandfreie Feststellung der Identität der Person nicht mehr gegeben ist. Sie sollten daher im eigenen Interesse immer rechtzeitig einen neuen Personalausweis oder Reisepass für Sie und/oder Ihre Kinder beantragen, um Schwierigkeiten bei der Ein- und Ausreise zu vermeiden.
Namensänderung:
Falls sich während der Gültigkeitsdauer Ihr Name ändert (zum Beispiel durch Eheschließung), wird das Personaldokument ungültig. Dokumente sind unverzüglich neu zu beantragen.
- Weitere Hinweise zur Gültigkeit und zu den Gebühren für den Personalausweis oder den Reisepass finden Sie immer aktuell unter
https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/gebuehren-und-gueltigkeit/gebuehren-und-gueltigkeit-node.html
Verlust eines Personaldokuments:
Den Verlust oder Diebstahl eines Reisepasses oder Personalausweises müssen Sie dem Passamt unverzüglich melden. Zudem müssen Sie, zu Ihrer Sicherheit, die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises sperren lassen. Diese Sperrung können Sie über den gebührenfreien telefonischen Sperrnotruf 116 116 vornehmen. Hierzu benötigen Sie das Sperrkennwort aus Ihrem Pin-Brief. Sie können Ihren Ausweis aber auch direkt im Passamt sperren lassen.
Sollten Sie kein gültiges Ausweisdokument mehr besitzen, so müssen Sie umgehend ein neues Dokument bei der zuständigen Gemeinde beantragen.
Wiederauffinden des Reisepasses oder Personalausweises:
Beim Wiederauffinden eines verloren gemeldeten Personaldokuments müssen Sie unverzüglich persönlich im Passamt vorsprechen. Falls Sie zwischenzeitlich einen neuen Personalausweis oder Reisepass beantragt haben, müssen Sie das wiederaufgefundene Dokument sofort beim zuständigen Bürgerbüro abgeben.
Einreisebestimmungen:
Informationen zu den Einreisebestimmungen ausländischer Staaten für deutsche Staatsangehörige erteilen die Auslandsvertretungen der Länder in der Bundesrepublik Deutschland sowie das Auswärtige Amt in Berlin: Länderinfos des Auswärtigen Amtes
(Infos unter: www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise)
Weitere ausführliche Informationen zum Personalausweis erhalten Sie im Personalausweisportal unter www.personalausweisportal.de/DE/Home/home_node.html des Bundesinnenministeriums.
Personalausweis
Deutsche Staatsangehörige können bereits ab Geburt einen Personalausweis bekommen. Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Reisepass besitzen und sich durch diesen ausweisen können.
Vorläufiger Personalausweis
In dringenden Notfällen kann Ihnen nach Möglichkeit sofort ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von 3 Monaten ausgestellt werden. Hierfür benötigen Sie ebenfalls ein neues biometrisches Lichtbild. Die Antragstellung ist ausschließlich in Verbindung mit der Beantragung eines Personalausweises möglich.
Statusabfrage für Pass oder Personalausweis
https://serviceportal.komuna.net/colmberg/rsp/papass/start
Reisepass
Der elektronische Reisepass, enthält einen kontaktlosen Chip, auf dem die Daten, das Lichtbild sowie die Fingerabdrücke als weiteres biometrisches Merkmal gespeichert sind. Auch für Kinder können Reisepässe ausgestellt werden.
Expresspass
Wird der Reisepass kurzfristig benötigt, so muss ein Reisepass im kostenpflichtigen Express-Verfahren beantragt werden.
Die Bearbeitungszeit eines Express-Reisepasses beträgt 3 Arbeitstage.
48-Seiten-Pass für Vielreisende
Vielreisende können einen Reisepass mit 48 Seiten statt der herkömmlichen 32 Seiten gegen eine zusätzliche Gebühr beantragen.
Statusabfrage für Pass oder Personalausweis
https://serviceportal.komuna.net/ireg_olav/olav.htm?_flowId=passpa-flow&_flowExecutionKey=e1s1
Der Kinderreisepass wurde zum 31.12.2023 abgeschafft
Noch vorhandene Kinderreisepässe können nicht verlängert oder mit neuem Lichtbild aktualisiert werden und verlieren mit Ablauf unwiderruflich ihre Gültigkeit.
Weitergehende Informationen gibt es auch unter:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html;jsessionid=A489678D680A51F3181F3EF0DF1F72BA.1_cid504#doc16125526bodyText2